Startseite
Fragenübersicht
Meine Statistik
Frage 204
⚠ Fehler melden
Wo besteht ohne besondere Bezeichnung der Stellen bzw. Strecken ein allgemeines Liegeverbot?
Vor Brücken und Hochspannungsleitungen.
Auf Schifffahrtskanälen und Schleusenkanälen.
Auf Schifffahrtskanälen und vor Schleusenkanälen.
Vor Brücken und nach Hochspannungsleitungen.