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Frage 144
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Wie hat sich ein Schiffsführer bei Erreichen der Hochwassermarke II zu verhalten?
Er hat das Verbot der Schifffahrt bei Nacht zu beachten.
Er hat das Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Sprechfunk zu beachten.
Er hat die Geschwindigkeit anzupassen.
Er hat die Fahrt unverzüglich einzustellen.