Frage 115

Welche Anforderungen neben der körperlichen und geistigen Tauglichkeit und fachlichen Eignung muss der Führer eines Sportbootes auf Binnenschifffahrtsstraßen erfüllen, wenn die größte Nutzleistung der Antriebsmaschine 11,03 kW bei Verbrennungsmotoren bzw. 7,5 kW bei Elektromotoren Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) oder weniger beträgt?