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Frage 89
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Was versteht man unter "Fahrrinne"?
Es ist der Teil der Wasserstraße, deren Breite mindestens 150 m und deren Tiefe mindestens 3,00 m beträgt.
Es ist der Teil der Wasserstraße, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorgehalten bzw. angestrebt werden.
Es ist der Teil der Wasserstraße, deren Breite mindestens 88 m und deren Tiefe mindestens 2,50 m beträgt.
Den Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird.