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Frage 129
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Was verstehen Sie gemäß Nordsee-Befahrens-Verordnung (NordSBefV) unter Schnellfahrkorridore?
Ausgewiesene Wasserflächen für bestimmte Sportbootverkehre.
Ausgewiesene Wasserflächen für den gewerblichen Verkehr.
Wasserflächen, von denen Taucher 500 m Abstand halten müssen.
Wasserflächen zum Starten und Landen von Wasserflugzeugen.